Link-Tipp: Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung
Hahnemann begann um 1799 damit, seine Patientenbefunde und Verordnungen systematisch zu notieren. Er behielt diese Praxis bis zu seinem Tode bei und verfasste auf diese Weise 55 Bände, die sogenannten "Krankenjournale", von denen lediglich der erste Band als verschollen gilt.
Die Gesamtedition der Krankenjournale wird herausgegeben von Prof. Dr. phil. Robert Jütte, IGM der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart. Sie ermöglicht es der homöopathischen Forschung erstmals, sich mit Hahnemanns homöopathischer Praxis systematisch auseinanderzusetzen.
Mit dem Krankenjournal D 4 (1802-1803) liegt ein weiterer Band vor.