Bindet schon die einseitige Erklärung, auf ein Recht verzichten zu wollen, oder ermöglicht die fehlende Annahme einen späteren Sinneswandel? BGB und Rechtswissenschaft haben zu keiner einheitlichen Behandlung des Verzichts im Schuldrecht gefunden.
Jens Kleinschmidt erläutert Zweck und Funktion des Vertragsprinzips bei der inhaltlichen Änderung eines Schuldverhältnisses, stellt verschiedene Verzichtsfälle (Forderung, Gestaltungsrecht, Einrede, Bedingung) nebeneinander und untersucht diese darauf, ob ein Annahmeerfordernis gerechtfertigt ist. Er arbeitet einheitliche und konsistente Wertungen heraus, die eine Reduktion des Vertragsprinzips beim Verzicht tragen und auch praktisch durchführbar erscheinen lassen. Bei seiner Argumentation bedient er sich der US-amerikanischen Regeln zum Verzicht, die ausführlich dargestellt werden, als Vergleichsgrundlage.