Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Seminararbeit über die strafrechtliche Relevanz von Cloud Computing und Outsourcing. Ärzte, Anwälte, Sozialberater und viele mehr haben ein Problem, wenn sie in Form des IT-Outsourcings am technischen Fortschritt partizipieren wollen:
203 I StGB. Die Arbeit untersucht Lösungen, welche den geheimnisverpflichteten Berufsgruppen des
203 I StGB den Weg zum IT-Outsourcing eröffnen können und prüft zudem die Übertragbarkeit der Lösungen auf Amtsträger im Sinne des
203 II. Schließlich behandelt sie auch den rechtlichen Rahmen des IT-Outsourcings im Lichte des
17 UWG.