Das Außerordentliche Kriegsgericht Dortmund 1919 bis 1920 war ein Instrument der Militärjustiz, das im untersuchten Zeitraum zu einer zivilgerichtlichen Sonderstrafkammer umgebaut wurde, parallel mit politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen des Jahres 1920. Der Autor untersucht die von diesem Gericht bearbeiteten Fälle nach Tatmerkmalen, erstellt ein Profil der Angeklagten und charakterisiert Richterschaft, Urteile und ihre Begründungen. Im Vergleich mit Urteilen der ordentlichen Gerichte kann der Autor den alten Vorwurf einer vom Außerordentlichen Kriegsgericht ausgeübten "Klassenjustiz" entkräften.